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Unsere Versteigerungebedingungen

Geschäftsordnung

 

§1 Einleitung

Das Auktionshaus „Auktionista e.U.“, mit Sitz in der Guglgasse 6 LA3 B in 1110 Wien FN 558351f, (in Folge als „Auktionista“ bezeichnet) führt im Rahmen der nachstehenden Geschäftsordnung der Öffentlichkeit zugängliche Versteigerungen durch.

 

Die nachfolgende Geschäftsordnung (auch als Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Folge als „AGBs“ bezeichnet, zu verstehen) regelt insbesondere:

§2 Den Geschäftsgegenstand

§3 Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften / Vertragsabschlüssen

§4 Die Annahme von Versteigerungs- / Verwertungsgegenständen

§5 Den Verwertungsauftrag

§6 Abrechnung und Auszahlung von Erlösen

§7 Die Haftungsbeschränkung gegenüber Auftraggeberinnen / Auftraggebern

§8 Die Gefahrtragung

§9 Die Beschreibung und Ausrufpreise

§10 Die Teilnahme an Versteigerungen

§11 Die Registrierung

§12 Den Ausschluss von Versteigerungen

§13 Den Versteigerungsablauf

§14 Den Versteigerungskatalog / Beschreibung der Positionen

§15 Die Besichtigung

§16 Zustand und Beschaffenheit der zu versteigernden Gegenstände / Gewährleistung

§17 Die Gebotsabgabe

§18 Das Versteigerungsende

§19 Den Zuschlag

§20 Die Plichten der Ersteherin / des Erstehers aufgrund des Zuschlags

§21 Die Ausfolgung / Eigentumsübertragung

§22 Die Verzichtserklärung der Ersteherin / des Erstehers

§23 Die Auktionsgebühren

§24 Die allgemeinen Haftungsbeschränkung

§25 Das anzuwendende Recht

§26 Den Gerichtsstand

§27 Den Datenschutz

§28 Die Verwendung von Google Analytics, Google Maps, Google Ads (Conversion-Tracking) und die damit zusammenhängenden Cookies

§29 Die Salvatorische Klausel

§30 Kommuniktations-, Vertrags-, und Geschäftssprache

 

§2 Geschäftsgegenstand

  1. Auktionista versteigert und / oder verkauft bewegliche, nach geltenden gesetzlichen

Bestimmungen frei verkäufliche Gegenstände wie beispielsweise Gebraucht- und Altwaren, Neuwaren, Restposten, Fahrzeuge, Schmuck, Kunst und Antiquitäten,

  1. welche Auktionista aufgrund einer Verfügungsbefugnis zur Verwertung übergeben worden sind.
  2. welche sich im Eigentum von Auktionista befinden.
  3. welche aufgrund eines gesetzlich begründeten Pfandrechts an Auktionista zur Verwertung übergeben worden sind.
  4. welche aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts samt entsprechender Verfügungsbefugnis übergeben worden sind.

2.    Die Versteigerungen / Verwertungen erfolgen

  1. im Namen und auf Rechnung von Auktionista.
  2. im Namen und auf Rechnung der Einbringerin / des Einbringers.
  3. im Namen von Auktionista auf Rechnung der Einbringerin / des Einbringers.

 

§3 Zustandekommen von Rechtsgeschäften / Verträgen

  1. Mit Auktionista abgeschlossene Rechtsgeschäfte (wie unter anderem Verwertungsaufträge, Kaufverträge, sonstige Dienstleistungsverträge) sowie die Teilnahme an von Auktionista öffentlich durchgeführten Versteigerungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGBs genannt).
  1. Diese können jederzeit auf der Seite https://auktionista.at/de/AGB nachgesehen werden.
  2. Diesen AGBs entgegenstehende Bedingungen werden von Auktionista abgelehnt, weshalb es zur Gültigkeit entgegenstehender Bedingungen einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  1. Auktionista behält sich das Recht vor, eine Ausweiskopie von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern unter Berücksichtigung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verlangen oder anzufertigen,
  1. soweit dies zur Erfüllung von Verträgen oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen notwendig scheint bzw. ist.
  2. soweit es zur Bestätigung einer Verfügungsberechtigung erforderlich erscheint bzw. ist.
  3. soweit es der Absicherung gegenüber Behörden notwendig scheint bzw. ist.

 

§4 Annahme von Versteigerungs- / Verwertungsgegenständen

  1. Zur Versteigerung / Verwertung werden bewegliche Gegenstände aller Art angenommen. Davon ausgenommen sind Gegenstände,
  1. deren Versteigerung / Verkauf gesetzlich verboten ist.
  2. deren Versteigerung / Verkauf nur unter gesetzlichen oder behördlichen Auflagen erlaubt ist, welche Auktionista nicht erfüllt.
  3. deren Verfügungsbefugnis zweifelhaft ist und nicht nachgewiesen werden kann.
  4. welche illegal ein- oder ausgeführt worden sind.
  5. welche durch behördliche Mitteilungen als entwendet bekannt gegeben wurden.

      2.  Auktionista behält sich das Recht vor,

  1. die Annahme von Gegenständen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. bereits übernommene Gegenstände von einer Versteigerung zurückziehen, sollten Zweifel an Herkunft, Echtheit, Verfügungsbefugnis oder sonstige dem Verkauf widersprechende Umstände in Zusammenhang mit dem Versteigerungsgegenstand auftreten.

 

§5 Verwertungsauftrag              

  1. Die Versteigerung bzw. Verwertung von Gegenständen welche nicht im Eigentum von Auktionista stehen, erfolgt aufgrund eines Verwertungsauftrages zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber und Auktionista.
  1. Der Verwertungsauftrag regelt mitunter:
  1. die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
  2. die Konditionen der Verwertung.
  3. den Umfang der Verwertung.
  4. den Zeitraum der Verwertung.
  5. die konkreten Auszahlungskonditionen des Erlöses aus der Versteigerung bzw. der Verwertung. Die Rahmenbedingungen dafür sind in §6 geregelt.
  6. den Versteigerungs- / Besichtigungs- und Abholungsort.

          Dabei kann es sich um folgende Örtlichkeiten handeln:

  • den Betriebsstandort von Auktionista bzw. den Betriebsstandort von Auktionista Kooperationspartnern.
  • den Standort bzw. Betriebsstandort der Auftraggeberin / des Auftraggebers.
  • den Standort der Verwahrung des Gegenstandes / der Gegenstände
  • einen sonstigen, in Abstimmung mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber festgelegten Standort.

 

§6 Abrechnung und Auszahlung von Erlösen 

  1. Die Abrechnung des Versteigerungserlöses abzüglich der im Verwertungsauftrag vereinbarten Gebühren, sowie die Übermittlung dieser Abrechnung an den Auftraggeber, erfolgt innerhalb von 3 Wochen ab dem zur Auktion kundgemachten Abholtermin.
  2. Die Auszahlung des in der Abrechnung festgestellten Gesamterlöses erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Überprüfung und Bestätigung (sowie allfälliger Übermittlung einer Rechnung bzw. eines Kaufvertrages) durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber.

               

§7 Haftungsbeschränkung gegenüber der Auftraggeberin / dem Auftraggeber

  1. Auktionista haftet für Schäden an zur Versteigerung bzw. Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen sowie deren Untergang, insbesondere bei Verwertungen außerhalb seines Betriebsstandortes bzw. des Standortes eines Kooperationspartners ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
  1. Auktionista haftet nicht für Schäden an zur Versteigerung bzw. Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen, die durch betriebsfremde Dritte verursacht worden sind.  
  1. Nach Auftragserteilung verpflichtet sich die Auftraggeberin / der Auftraggeber, die von ihr / ihm zur Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenstände vollzählig und in jenem Zustand zu belassen, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerungsaufnahme durch Auktionista befinden. Eine nachträgliche eigenmächtige Veränderung nach erfolgter Versteigerungsaufnahme kann zu Ersatzansprüchen führen.

 

§8 Gefahrtragung

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung von zur Verwertung in Auftrag gegebenen Versteigerungsgegenständen trägt bis zum Versteigerungszuschlag die Auftraggeberin / der Auftraggeber. Ab Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf die Ersteherin / den Ersteher über. Der Untergang bzw. die Verschlechterung umfasst hierbei unter anderem Schäden und Verlust durch höhere Gewalt wie Feuer, Wasser, Sturm, aber auch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Beschädigung durch betriebsfremde Dritte.
  1. Im Falle des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung von zur Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen nach Versteigerungszuschlag
  1. erlischt die Gebührenzahlungspflicht der Auftraggeberin / des Auftraggebers gegenüber Auktionista
  2. erlischt die Zuschlags- sowie Gebührenzahlungspflicht der Ersteherin / des Erstehers.

 

§9 Beschreibung und Ausrufpreise

  1. Auktionista beschreibt die zur Verwertung übergebenen Gegenstände nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Eine Mängelprüfung bzw. Funktionsüberprüfung erfolgt nicht. Der Bieterin / dem Bieter wird bei jeder Versteigerung die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Besichtigung von Beschaffenheit, Zustand sowie Funktion der zur Versteigerung stehenden Gegenstände vollständig zu informieren.
  1. Die Beschreibung umfasst auch den jeweils auf den Artikel anzuwendenden Steuersatz sowie die auf den Zuschlagspreis aufgeschlagene Auktionsgebühr.
  1. Die Ausrufpreise von Versteigerungsgegenständen werden von Auktionista festgesetzt. Die Festsetzung der Rufpreise erfolgt unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Versteigerungsgegenstände keiner Mängel- und Funktionsüberprüfung unterzogen werden.

 

§10 Teilnahme an Versteigerungen

Zur Teilnahme an von Auktionista durchgeführten Versteigerungen sind nur volljährige, geschäftsfähige, natürliche Personen sowie Vertreter juristischer Personen berechtigt, die sich mit einem amtlichen Lichtbild ausweisen können und sich vollständig auf https://auktionista.at/de/Account/Register vor Gebotsabgabe registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§11 Registrierung

  1. Die Teilnahme an von Auktionista durchgeführten Versteigerungen erfordert eine Registrierung. Die Registrierung erfolgt
  1. persönlich im Rahmen eines Termins, Besichtigungstermins oder vor bzw. nach einer Versteigerungsveranstaltung durch Vorlage eines Ausweises und der Mitteilung der erforderlichen Angaben.
  1. alternativ online unter https://auktionista.at /de/Account/Register bzw. mittels Link „Registrieren“  auf der Startseite von https://auktionista.at.
  1. Die Bieterin /der Bieter ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben, die zu einer Identitätsfeststellung sowie zur elektronischen oder telefonischen Kontaktaufnahme erforderlich sind, wahrheitsgemäß anzugeben.
  1. Bei natürlichen Personen sind dies insbesondere:
  • Vor- und Zuname
  • Postanschrift
  • (Mobil-) Telefonnummer
  • E-Mail Adresse
  1. Bei Unternehmen sowie juristischen Personen sind dies insbesondere:
  • Vollständige Firmenbezeichnung / Firmenwortlaut
  • Geschäftsanschrift
  • Angabe vertretungsbefugter natürlicher Personen
  • UID - Nummer
  • (Mobil-) Telefonnummer
  • E-Mail Adresse
  1. Änderungen von Kontaktdaten sind unverzüglich, spätestens vor Abgabe eines Gebotes, vom registrierten Bieter / von der registrierten Bieterin selbstständig (unter Mein Konto / Kundendaten) zu aktualisieren.

 

§12 Ausschluss von Versteigerungen

Auktionista behält sich das Recht vor, Bieterinnen / Bieter ohne Angabe von Gründen zu Versteigerungen nicht zuzulassen.

Wurde eine Bieterin / ein Bieter gesperrt, so wird ihr / ihm die erneute Registrierung bei Auktionista untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich Auktionista das Recht auf Geltendmachung von Unterlassungsanspüchen  sowie Kostenersatz für Mehraufwand und etwaige dadurch entstandene Schäden vor.

 

§13 Versteigerungsablauf

  1. Aus organisatorischen Gründen sowie aufgrund der Transparenz und leichten Zugänglichkeit, werden folgende Informationen online unter  https://auktionista.at/de/Auktionen/Aktuelle in der jeweiligen Information zur Versteigerung bereitgestellt:
  1. der zeitliche Ablauf der jeweiligen Versteigerung (dazu zählen insbesondere Versteigerungsbeginn, Besichtigungszeiten und Versteigerungsende sowie Abholzeiten und gegebenenfalls Zustellungszeiten),
  2. der Versteigerungs-, Besichtigungs- sowie Abholungsort,
  3. die Versteigerungspositionen sowie die Reihenfolge der jeweiligen Positionen,
  1. In Ausnahmefällen behält sich Auktionista das Recht vor:
  1. kurzfristige Änderungen des Versteigerungsablaufs vorzunehmen.
  2. Positionen (ohne Angabe von Gründen) zurückzuziehen, zu trennen oder zu vereinigen.

 

§14 Versteigerungskatalog / Beschreibung der Positionen

  1. Aus organisatorischen Gründen sowie aufgrund der Transparenz und leichten Zugänglichkeit,  sind die aktuellen Versteigerungskataloge online unter  https://auktionista.at/de/Auktionen/Aktuelle unter dem Menüpunkt „Aktuelle Auktionen“ / „Online-Katalog“ ersichtlich.
  1. Die einzelnen Positionen werden in der Positionsbeschreibung von Auktionista in Kurzform beschrieben. Sämtliche Angaben wie Abmessungen, Material, Gewicht, Baujahr, Kilometerstand, etc. werden nach bestem Wissen und Gewissen erfasst, sind jedoch nicht verbindlich. Es erfolgt keine Mängel- oder Funktionsüberprüfung. Jedem Interessenten wird ausdrücklich empfohlen, sich im Zuge des zu jeder Auktion stattfindenen Besichtigungstermins selbst ein Bild von Zustand, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und allfälligen Mängeln zu machen.
  1. Sofern nichts Gegenteiliges beschrieben ist, handelt es sich um gebrauchte Gegenstände, welche entsprechende alters- und verwendungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.

 

§15 Besichtigung

Zu jeder von Auktionista durchgeführten Versteigerung findet am jeweiligen Versteigerungsstandort mindestens ein öffentlich zugänglicher Besichtigungstermin statt. Termin und Ort der Besichtigungsmöglichkeit sind in der jeweiligen Information zur Versteigerung (unter der Schaltfläche „Information“) ersichtlich. Soweit möglich, können Gegenstände im Rahmen des Besichtigungstermins im Beisein eines Mitarbeiters auch technisch überprüft werden.

Die Wahrnehmung der Besichtigungsmöglichkeit wird bei allen Versteigerungen dringend empfohlen, um sich vom Zustand, Beschaffenheit, etwaige Mängel oder Defekte der zu ersteigernden Gegenstände ein Bild zu machen.

  

§16 Zustand und Beschaffenheit der zu versteigernden Gegenstände / Gewährleistung

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft,  in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerungsaufnahme befinden, es erfolgt keine (technische-) Mängelüberprüfung. Es wird daher dringend empfohlen, die öffentlich zugängliche Besichtigungsmöglichkeit wahrzunehmen, um sich über Zustand, etwaige Mängel oder Defekte der zu ersteigernden Gegenstände, vor Gebotsabgabe, ein Bild zu machen und im Zuge dessen umfassend zu informieren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

 

§17 Gebotsabgabe

  1. Sowohl persönlich als auch online abgegebene Gebote sind rechtlich bindend. Die Bieterin / der Bieter ist an ihr / sein abgegebenes Gebot gebunden, solange kein höheres Gebot abgegeben wird.
  1. Mit Gebotsabgabe erklärt sich die Bieterin / der Bieter mit der Zugrundelegung der Auktionista AGBs einverstanden.
  1. Im Falle der online Gebotsabgabe akzeptiert die Bieterin / der Bieter, dass ihre / seine IP- Adresse zur Abwicklung der Auktion sowie des entstehenden Kaufvertrages bei Zuschlag zur Zuordnung des Gebots zu einer bestimmten Bieterin / einem bestimmten Bieter – nach geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen - gespeichert wird.
  1. Der Missbrauch (Stichwort „Spaßbieter“) von Gebotsabgabe(n) wird rechtlich belangt. Es werden sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadenersatzansprüche sowie die damit verbunden Kosten der anwaltlichen Rechtsvertretung geltend gemacht.
  1. Gebote können persönlich am Ort der Versteigerung durch klare und unmissverständliche Zeichen abgegeben werden. Die Gebotsschritte sind bei jeder Versteigerung ausgehängt bzw. liegen vorgedruckte Gebotsschritte zur freien Entnahme auf. Alternativ besteht die Möglichkeit Gebote online über die Auktionista Web Plattform (www.auktionista.at) abzugeben. Aufgrund des Öffentlichen Charakters der Versteigerungen  sowie der primär vorgesehenen persönlichen Teilnahmemöglichkeit an der Versteigerung sind die Rechte nach dem Fernabsatzgesetz (FFAG) ausgeschlossen.

                Die Gebotsabgabe erfolgt daher:

a. bei persönlicher Anwesenheit im Zeitraum von einer Stunde vor Auktionsende bis zum Auktionsende der jeweiligen Position am Versteigerungsstandort bzw. Betriebsstandort von Auktionista oder eines Kooperationspartners gegen Anmeldung über das Kontaktformular bzw. einer E-Mail an office@auktionsta.at mindestens drei Tage vor Auktionsende.

b. alternativ online nach erfolgter Registrierung über die Internetseite https://auktionista.at/de/Auktionen/Aktuelle, bei der jeweiligen Position im jeweiligen Auktionskatalog über die Schaltfläche „Gebotsabgabe“.

§18 Versteigerungsende

  1. Das Versteigerungsende jeder einzelnen Position einer Auktion ist zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteleuropäischer Zeit festgesetzt. Der Zeitpunkt des Versteigerungsendes ist aus organisatorischen Gründen sowie  aufgrund der Transparenz und leichten Zugänglichkeit online unter https://auktionista.at/de/Auktionen/Aktuelle bei der jeweiligen Position im jeweiligen Auktionskatalog ersichtlich.
  1. Wird innerhalb der letzten 60 Sekunden vor festgesetztem Versteigerungsende, persönlich vor Ort oder online ein Gebot auf die Position abgegeben, so verlängert sich der Versteigerungszeitraum um 60 Sekunden. Wird in den letzten 60 Sekunden kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt mit Zeitablauf der Zuschlag.

 

§19 Zuschlag

Bei höchstem Gebot zum Versteigerungsende (Zeitablauf) erhält die meistbietende Bieterin / der meistbietende  Bieter den Zuschlag zur jeweiligen Position. Durch den Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen Meistbietender / Meistbietendem und Auktionista  bzw. dessen Auftraggeber unter Zugrundelegung der Auktionista AGBs zustande.

 

§20 Pflichten der Ersteherin / des Erstehers aufgrund des Zuschlags

  1. Die Ersteherin / der Ersteher hat den Zuschlagspreis samt Versteigerungsgebühren
  1. nach Versteigerungsende bei der Kassa in bar zu bezahlen.
  2. im alternativen Fall der online Gebotsabgabe den Gesamtbetrag gemäß der nach Zuschlag übermittelten Zahlungsanweisung bis zum Abholtermin auf das in der Rechnung genannte Konto einlangend zu überweisen.
  3. bei der Abholung zum Abholtermin in bar zu bezahlen.
  4. In Ausnahmefällen akzeptiert Auktionista - vorbehaltlich des nachträglichen Einlangens auf das genannte Konto - die Aushändigung einer unwiderruflichen Überweisungsbestätigung bei Abholung  (Auf die Akzeptanz einer Überweisungsbestätigung  hat die Ersteherin / der Ersteher jedoch keinen rechtlichen Anspruch).
  1. Die Ersteherin / der Ersteher hat die ersteigerten Positionen, nach Zuschlag und Bezahlung sofort mitzunehmen bzw. zum kundgemachten Abholtermin abzuholen. Der ersteigerte Gegenstand ist, sofern ein Abbau notwendig ist, selbst abzubauen. Das für einen Abbau notwendige Personal / Hilfskräfte sowie das benötigte Werkzeug sind von der Ersteherin / dem Ersteher selbst zu organisieren bzw.  selbst mitzubringen. Die Ersteherin / der Ersteher haftet für Schäden, welche sie oder er bzw. die von ihr oder ihm dazu beauftragten Personen  beim Abbau / bei der Abholung, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursacht.
  1. Holt die Ersteherin / der Ersteher die von ihm ersteigerten Positionen nicht oder nicht rechtzeitig ab, behält sich Auktionista vor die Kosten eines etwaigen Mehraufwandes (dazu zählen beispielsweise Einlagerung, Demontage, Transport und/oder Entsorgung) der säumigen Ersteherin, dem säumigen Ersteher in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung werden der säumigen Ersteherin, dem säumigen Ersteher im Falle des Verzichts betreffend ersteigerter Positionen gemäß § 22 (Nichtabholung innerhalb von 21 Tagen nach kundgemachtem Abholtermin) ungeachtet der Kosten eines etwaigen Mehraufwandes (dazu zählen beispielsweise Einlagerung, Demontage, Transport und/oder Entsorgung), neben der kundgemachten Auktionsgebühr, Stornogebühren in Höhe von 25% des Zuschlagspreises verrechnet und im Bedarfsfall mittels Rechtsvertretung (gerichtlich) geltend gemacht.

 

§21 Ausfolgung / Eigentumsübertragung

  1. Die Ausfolgung ersteigerter Positionen sowie die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtkaufpreises (Zuschlagspreis zuzüglich Auktionsgebühren samt allfälligen Steuern). 
  1. Auktionista ist berechtigt, die ersteigerten Positionen bis zur vollständigen Bezahlung aller seit dem Zuschlag angefallenen Kosten durch etwaigen Mehraufwand (z.B. durch nicht rechtzeitige Abholung, Abbau, Einlagerung) einzubehalten.

 

§22 Verzichtserklärung

Bei Nichtabholung ersteigerter Positionen erklärt die Bieterin / der Bieter (ungeachtet der erfolgten Bezahlung der zugeschlagenen Positionen) nach einer Frist von 21 Tagen, gerechnet ab dem kundgemachten Abholtermin, auf die ersteigerten Position(en) zu verzichten, wodurch die Position(en) zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung durch Auktionista freigegeben werden.

In diesem Zusammenhang zu beachten ist die gemäß §20 Abs. 3 unserer AGBs bekanntgemachte Kostentragung der säumigen Ersteherin, des säumigen Erstehers bei Nichtabholung.

 

§23 Auktionsgebühren

Alle Zuschlagspreise verstehen sich zuzüglich Auktionsgebühren. Welche Auktionsgebühren bzw. Steuern aufgeschlagen werden, ist in der jeweiligen Information zur Auktion bzw. bei der jeweiligen Position selbst ersichtlich.

  1. Bei differenzbesteuerten Positionen wird einmalig eine Auktionsgebühr von 22% auf den Zuschlagspreis aufgeschlagen. Diese Auktionsgebühr ist der Regelfall bei gebrauchten Gegenständen.
  1. Bei regelbesteuerten Positionen wird eine Auktionsgebühr in Höhe von 18% sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 20% aufgeschlagen. Diese Gebühren sind der Regelfall bei Neuwaren.

 

§24 Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Auktionista übernimmt keine Haftung für nicht selbst verschuldete Unfälle während der Besichtigung, der Auktion oder der Abholung.
  1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Besichtigungen und Auktionen haften für die von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachten Schäden und Unfälle.
  1. Die Ersteherinnen / die  Ersteher haften für Schäden und Unfälle, welche sie bzw. die von ihnen beauftragten Personen  beim Abbau / bei der Abholung, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachen.

 

§25 Anzuwendendes Recht

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Auktionista kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 

§26 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

 

§27 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung ist auf https://auktionista.at/de/Datenschutz ersichtlich. Dort kann jederzeit Einsicht genommen werden.

 

§28 Google Analytics, Google Maps, Google Ads (Conversion-Tracking) und die damit zusammenhängenden Cookies

Ungeachtet unserer Datenschutzhinweise (https://auktionista.at/de/Datenschutz) und unserer Cookiehinweise (https://auktionista.at/de/Cookies) möchten wir in unseren AGBs ausdrücklich auf die Verwendung gewisser Google Dienste, des Anbieters Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“), welcher mitunter auch in den USA verarbeitet hinweisen:

1. Google Analytics

Unsere Website verwendet den Werbeanalysedienst „Google Analytics“ und die damit zusammenhängenden Cookies. Anbieter ist die Google Inc., zuständiger Dienstanbieter in der EU ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin    4, Irland („Google“).

Google Analytics ist ein Trackingtool, das der Datenverkehrsanalyse sowie dem Webverhalten auf unserer Website dient. Mit diesem Tool analysieren wir in anonymisierter Weise das Nutzerverhalten auf unserer Website. Dies erfolgt zu dem Zweck die Seite möglichst benutzerfreundlich zu gestalten um den bestmöglichen Service bieten zu können. Die von Google Analytics erfassten Daten werden auch dazu verwendet um Werbe- und Marketingstrategien zu entwickeln und durchzuführen.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

2. Google Ads (Conversion-Tracking)

Unsere Website verwendet das Online Werbe Tool „Google Ads“ sowie das damit zusammenhängende Tool „Conversion-Tracking“ und die damit zusammenhängenden Cookies. Anbieter ist die Google Inc., zuständiger Dienstanbieter in der EU ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“).

Google Ads ist ein Online Marketing Tool um unsere Dienstleistungen und Produkte zu bewerben. Dieses Tool dient uns dazu Werbeangebote an die Interessen und Bedürfnisse unserer Nutzer anpassen zu können, um im Internet auf unser Angebot aufmerksam zu machen. Google Ads setzt von uns geschaltete Werbung, nach algorithmischen Interessenabwägungen, zielgerichtet auf potentielle Interessenten, auf verschiedensten Websites ein. Mit dem Conversion-Tracking-Tool von Google können wir erfassen was nach einem Klick eines Nutzers auf eine von uns mittels Google Ads geschaltete Werbung passiert. Zum Beispiel können wir so sehen welche Unterseiten unserer Homepage sich der Nutzer angesehen hat, oder ob sich der Nutzer für unseren Newsletter interessiert hat (Diese Aktionen werden Conversion genannt).

3. Google Tag Manager

Unsere Website verwendet den „Google Tag Manager“. Anbieter ist die Google Inc., zuständiger Dienstanbieter in der EU ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“).

Der Google Tag Manager ist ein Organisationstool durch welches man Trackingtools wie beispielsweise Google Analytics oder Google Ads mittels „Tags“ auf einer Website einbauen und verwenden kann. Der Tag Manager selbst ist eine Domain, die keine Cookies setzt und keine Daten speichert. Der Google Tag Manager ist vereinfacht gesagt ein Verwaltungstool für auf die Website implementierte Tags.

4. Google Maps

Unsere Website verwendet „Google Maps“ und die damit zusammenhängenden Cookies der Firma Google Inc. Anbieter und Verantwortlicher ist die Google Inc., zuständiger Dienstanbieter in der EU ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“).

Bei Google Maps handelt es sich um einen Internet Kartenanbieter.

Wir verwenden Google Maps um Ihnen die wichtigsten Informationen zu unseren Standorten zu liefern und Ihnen eine einfache Anfahrts- bzw. Routenplanung zu ermöglichen.

Google Maps verarbeitet und speichert unter anderem Ihre IP-Adresse sowie die eingegebenen Suchparameter samt Koordinaten. Diese Datenspeicherung erfolgt auf den Servern von Google Maps. Durch die Verwendung von Google Maps auf unserer Website, setzt Google mindestens ein Cookie, welches Daten über das Userverhalten speichert.

 

§29 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bedingungen dieser Geschäftsordnung / AGBs teilweise oder ganz unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der wirksamen Bedingungen bzw. der wirksamen Teile davon unberührt.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit Auktionista teilweise oder ganz unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der wirksamen Bestimmungen bzw. der wirksamen Teile davon unberührt.
  1. Unwirksame Bedingungen / Bedingungsteile sowie Vertragsbestimmungen / Vertragsbestimmungsteile werden durch wirksame Bedingungen bzw. Bestimmungen ersetzt die dem teleologischen Sinn der Bestimmung am ehesten entsprechen.

 

§30 Kommuniktations-, Vertrags-, und Geschäftssprache

Die Kommuniktations-, Vertrags-, und Geschäftssprache gem. § 9 ECG ist Deutsch.

 

 

Wien am 01.01.2022